Es existiert derzeit keine einheitliche Definition zu Digital-Rights-Management-Systemen. Im Allgemeinen bezeichnet man eine Bandbreite von Technologien mit dem Begriff „Digital Rights Management“. Hauptanreiz für die Entwicklung von Digital-Rights-Management-Systemen war der Schutz der Urheberrechte am geistigen Eigentum (s. o.) an Bild-, Ton- und Videoaufnahmen. Mittlerweile finden DRMS aber auch in vielen anderen Bereichen Anwendung, z. B. in Unternehmen, um Dokumente zu schützen.
Die Vielzahl der Definitionen lassen sich in weitumfassende und engere Definitionen unterteilen. Hier seien zwei vorgestellt: Weitumfassende Definition
DRMS stellen eine technische Sicherheitsmaßnahme dar, um einem Rechteinhaber von Informationsgütern die Möglichkeit zu geben, die Art der Nutzung seines Eigentums durch Nutzer auf Basis einer zuvor getroffenen Nutzungsvereinbarung technisch zu erzwingen. Zu DRMS gehören im Allgemeinen auch Watermarking-Technologien. Allerdings bieten diese nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Nutzungskontrolle (z. B. Einsatz von fragilen Wasserzeichen, welche die Darstellung oder das Abspielen von kopierten Inhalten in besonderen Abspielgeräten verhindern).
Elektronische Schutzmechanismen für digitale Informationen nennt man DRMS. Sie ermöglichen die Verwertung von digitalen Inhalten über eine reine Pauschalvergütung hinaus und erlauben zusätzlich die individuelle Lizenzierung/Abrechnung nach Häufigkeit, Dauer oder Umfang der Nutzung. Damit wird einerseits die unbegrenzte Nutzung einschränkbar, andererseits werden On-Demand-Geschäftsmodelle ermöglicht, die vorher kaum zu realisieren waren.
Kontakt: mp3vergleich@gmail.com